Wie klage ich?

  

Wenn Sie einen Streit mit Ihrem Vermieter (Agentur oder Vermieter) nicht beilegen können, kann eine Klage an den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung eingereicht werden.

Eine Beschwerde kann nur dann behandelt werden, wenn sich der Beschwerdeführer zuvor an den Antragsgegner gewendet hat und eine solche Kontaktaufnahme nicht zu einer für den Beschwerdeführer zufriedenstellenden Lösung geführt hat.

Die schriftliche Klage muss durch das Ausfüllen des offiziellen Beschwerdeformulars (Schriftsatz) eingereicht werden. Das Beschwerdeformular finden Sie hier.  

Was schreibe ich in das Beschwerdeformular?

Das Beschwerdeformular ist Ihre Klageschrift/Schriftsatz. Das Beschwerdeformular muss daher eine detaillierte Beschreibung des Klagegrundes und des Hergangs enthalten. Sie müssen auch Ihre Forderung begründen. Es ist z.B. nicht ausreichend, sich auf einen E-Mail-Verkehr zur Klärung der Beschwerde zu beziehen. Die Korrespondenz muss die Formulardaten unterstützen.

Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Dem Beschwerdeformular ist folgendes beizufügen

Die Anlagen sind: 

- Ordnungsgemäße Dokumentation dafür, dass der Mieter und die Agentur versucht haben, den Streit zu belegen (z.B. Kopie des E-Mail-Verkehrs und ggf. Hinweise auf telefonischen Kontakt)

- Dokumentation des gemieteten Hauses (beispielsweise Mietvertrag)

- Beschreibung des Hauses (z.B. Anzeige oder Druck von der Website der Agentur)

- Bestehende Mietbestimmungen des Mietvertrages

- Andere relevante Dokumente (z.B. Photos)

- Nachweis für die Zahlung der Klagegebühr (z.B. Kopie des Transferauszuges)

Was kostet es sich zu beschweren?

Es kostet € 40,00. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn der Beschwerdeausschuss ganz oder teilweise zu Gunstens des Klägers entscheidet. Die Gebühr wird ebenfalls zurückgezahlt, wenn der Beschwerdeausschuss die Beschwerde als ungeeignet für eine Anhörung hält.

Der Betrag ist zu überweisen an:

Spar Nord

BLZ: 9286

Kontonummer: 458 02 5489 1

IBAN: DK9192864580254891

BIC: SPNODK22

Das Beschwerdeformular muss an den Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung per Post oder E-Mail geschickt werden. Um eine schnelle Sachbearbeitung zu gewährleisten, empfiehlt das Sekretariat, das Beschwerdeformular sowie die Anlagen per E-Mail zu senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Wenn die Klage empfangen ist, erhalten Sie so schnell wie möglich eine Bestätigung.

Das Sekretariat möchte den Verbraucher sowie die Agentur mit Informationen über einen Fall unterstützen.

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