Geschäftsstelle Der Mieter kann sicher sein, daß die Vermittlung eine feste Geschäftsstelle in Dänemark unterhält.
Öffnungszeiten
Der Mieter hat das Recht zu verlangen, daß der Vermittler im Zeitraum 01. Juni bis 31. August am Anreisetag bis 20.00 Uhr und im übrigen Jahr bis 17.00 Uhr (im Büro oder am Telefon) erreichbar ist. Dementsprechend ist der Vermittler das ganze Jahr über von Montag bis Freitag während normalen Büroöffnungszeiten erreichbar.
Kontrolle
Der Mieter hat das Recht zu verlangen, daß das Angebotsmaterial mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt.
Verfügungsrecht Der Mieter übernimmt in der reservierten Mietperiode das Nutzrecht für das Ferienhaus, wenn die Zahlung des vollen Mietpreises an den Vermittler bzw. dessen Vertreter geleistet wurde.
Gesetzliche Verhältnisse
Der Mieter kann sicher sein, daß der Vermittler mit den zu jeder Zeit geltenden Gesetzen bezüglich der Benutzung, Vermietung und Vermittlung der Vermietung von Ferienhäusern vertraut ist.
Swimming- und Whirlpools
Soweit Verhandlungen zwischen dem Branchenverband der Ferienhausvermieter und dem dänischen Umweltministerium zu einem Abkommen bezüglich der Benutzung und Kontrolle von Swimmingpools und Whirlpools in privaten Ferienmiethäusern führen sollten, kann der Mieter Anspruch erheben, daß die Mitglieder des Branchenverbandes ein solches Abkommen einhalten.
Reiserücktritt Der Mieter kann Anspruch erheben, daß die Reiserücktrittsregelungen, hierunter Krankheit usw., deutlich aus dem Katalog des Vermittlers hervorgehen.
Beanstandungen
Bei einer Beanstandung des Mieters von Gegebenheiten in Verbindung mit dem Mietobjekt, verpflichtet sich der Vermittler, der Beanstandung schnell nachzugehen. Schriftliche Beanstandungen sind schriftlich zu beantworten, und ein Lösungsvorschlag ist spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Beanstandung vorzulegen. Bei Beanstandungen, die es notwendig machen, Maßnahmen zur Abhilfe während des Aufenthaltes des Mieters in dem Ferienhaus einzuleiten, und die dem Vermittler sofort mitgeteilt worden sind, kann der Mieter davon ausgehen, daß diese Maßnahmen, soweit möglich, vor dem Ablauf der Mietperiode durchgeführt werden.
Strom und Wasser Der Mieter kann sicher sein, daß der Preis für den Stromverbrauch aus dem Katalog des Vermittlers hervorgeht. Wird der Wasserverbrauch gesondert abgerechnet, geht sowohl dieses als auch der Abrechnungspreis deutlich aus dem Katalog des Vermittlers hervor. Sind andere verbrauchsabhänigige Kosten vom Mieter zu zahlen, sollen diese zumindest durch einen Aushang o.ä. im Ferienhaus vorliegen.
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