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Welche Klagen kann der Ausschuss bearbeiten?
Klageausschuss für Ferienhausvermittlung bearbeitet Klagen von Mietern, die ein Haus bei einem Mitglied von "Feriehusudlejernes Brancheforening" gemietet haben.
Wie klage ich gegen ein Büro, das nicht Mitglied von "Feriehusudlejernes Brancheforening" ist? Das beste wäre (aufgrund der Kosten für einen Rechtsanwalt), zu versuchen, durch einen Dialog mit dem Vermieter eine Lösung zu erreichen.
Woher weiß ich, ob ich bei einem Mitglied von FB gemietet habe?
Auf FBs Homepage können Sie eine komplette Übersicht über die Mitglieder von FB sehen.
Kann ich den FB/Klageausschuss anrufen?
Ja, das können Sie, wir sind aber nicht den ganzen Tag telefonish erreichbar. Wir empfelen Ihnen deshalb, stattdessen zu schreiben.
Wie reiche ich eine Klage beim Klageausschuss ein? Der Ausschuss bearbeitet ausschliesslich Klagen, mit denen sich der Kläger erst an den Ferienhausvermieter gewandt hat, und diese Anfrage zu keiner für den Kläger zufrieden stellenden Lösung führte. Außerdem besteht eine Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Ende des Mietverhältnisses, das Gegenstand der Klage ist.
Wie wird eine Klage eingereicht? Die Klage muss dem Klageausschuss auf einem besonderen Klageformular eingereicht werden, das Sie auf dieser Seite holen können.
Bekomme ich meine Gebühr zurück? Wenn Sie mit der Klage ganz oder teilweise Recht bekommen werden Sie die Gebühr zurückbekommen. Wen der Ausschuss Ihre Klage nicht anerkennt, wiird die Gebühr dafür benütz, Teile der Kosten für den Klageausschuss zu decken.
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