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Bedingungen für die Bearbeitung einer Klage
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Der Ausschuss kann ausschließlich Klagen bearbeiten, mit denen sich der Kunde erst an den betreffenden Anbieter gewandt hat, und diese Anfrage zu keiner für den Kunden zufrieden stellenden Lösung führte. Die Klage muss dem "Ankenævn for feriehusudlejning" auf einem besonderen Formular eingereicht werden, das auf FBs Homepage geholt werden kann. Das Formular kann außerdem beim Sekretariat unter der oben stehenden Adresse oder bei den Mitgliedern von "Feriehusudlejernes Brancheforening" bestellt werden.
Der Ausschuss bearbeiten ausschließlich Klagen die nicht älter sind als 6 Monate - gerechnet vom Abreisetag des Ferienhauses.
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Klagegebühr
Gleichzeitig mit der Einsendung der Klage muss der Kläger eine Gebühr von EURO 40,- zahlen, wenn sich die Klage auf Leistungen an Einzelpersonen bezieht, und EURO 70,-, wenn sich die Klage auf Leistungen an Firmen, Vereine, Reisegruppen, Festveranstaltungen o. ä. bezieht. Die Gebühr wird auf das Konto des Ausschusses bei Spar Nord eingezahlt:
Spar Nord Bank A/S Hasserisvej 111 DK - 9000 Aalborg Dänemark
BLZ: 9380 Kontonummer: 3828873635 (EURO) SWIFT: SPNODK22 BIC-Code: SPNODK22 IBAN: DK759380 3828873635
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Sachverlauf Wenn die Sache beim Klageausschuss eingereicht wurde, wird die Klage an den angeklagten Betrieb weitergeschickt mit der Bitte um Äußerung. Danach erhält der Kläger die Gelegenheit, die Antwort des Betriebs zu kommentieren. Wenn alle Informationen zu der Sache vorliegen, wird die Klage auf einem Treffen im Klageausschuss bearbeitet. Die Entscheidungen des Klageausschusses werden schriftlich aufgesetzt und werden nachfolgend an beide an der Sache beteiligten Parteien geschickt.
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